Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Werbung unter Nutzung der let’s be brands Plattform
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Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Werbe-Vertrag zwischen dem Nutzer eines Shop-Accounts („Shop“) und dem Nutzer eines Influencer-Accounts („Influencer“). Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begrifflichkeiten entsprechen denen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der let’s be brands GmbH („LBB AGB“), abrufbar unter #lets-be-brands-AGB; die LBB AGB gelten – soweit relevant – auch für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich die normal gedruckten Abschnitte; kursiv gedruckte Abschnitte sowie die fett gedruckten Überschriften dienen lediglich der Erläuterung und Veranschaulichung und haben keinen eigenen Regelungsgehalt.

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für jeden über die LBB-Plattform geschlossenen Werbe-Vertrag. Damit hat jeder Werbe-Vertrag klare und transparente Regeln und beide Parteien die notwendige Rechtssicherheit. Die hierin verwendeten Begriffe sind in den AGB der LBB definiert. Die Erläuterungen und Überschriften dienen dem besseren Verständnis.

 

Wie kommt ein Werbe-Vertrag zustande?

Ein Vertrag zur Teilnahme an einer Kampagne durch den Influencer kommt durch das Anbieten der Kampagne auf der LBB-Plattform durch den Shop und der entsprechenden Teilnahmeerklärung des Influencers entsprechend der Bestimmungen der LBB AGB zu Stande. Der Vertrag zur Teilnahme an einer Kampagne steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Influencer binnen 60 Minuten nach entsprechender Teilnahmeerklärung das Werbe-Posting entsprechend der Nutzeranforderungen auf Instagram zum Abruf durch Dritte veröffentlicht.

Mit dem Initiieren einer Kampagne verzichtet der Shop ausdrücklich auf den Zugang einer Annahmeerklärung durch den Influencer; dieser erklärt die Teilnahme an der Kampagne ausschließlich gegenüber LBB.

Als Shop können Sie Ihre Kampagne auf der LBB-Plattform anbieten und Influencer können dieses Angebot annehmen und an der Kampagne teilnehmen. LBB übernimmt dabei die Abwicklung des Vertrages. Ist z.B. die Zahl der Influencer, die nach den Vorgaben eines Shops an der Kampagne teilnehmen können, erreicht, wird LBB keine weitere Annahme des Angebots des Shops ermöglichen.

Als Influencer können Sie auf der LBB-Plattform wählen, welche der angebotenen Kampagnen am besten zu Ihnen passt und an dieser teilnehmen.

Wie lange dauert ein Werbe-Vertrag?

Der Werbe-Vertrag für die Teilnahme an einer Kampagne wird für die in den jeweils gültigen “Kampagnenanforderungen“, abrufbar unter #Kampagnenanforderungen, angegebene Dauer geschlossen und ist während dieser Zeit nicht ordentlich kündbar. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Werbe-Vertrages bleibt hiervon unberührt. Eine Kündigung ist in Textform an kontakt@lets-be-brands.de zu richten; LBB wird die Parteien unverzüglich von einer entsprechenden Kündigung unterrichten.

Der Werbe-Vertrag zwischen Influencer und Shop läuft für die Dauer der Teilnahme an der Kampagne. Bei Vorliegen entsprechender Gründe (z.B. schwerer Verstoß des Influencers gegen die LBB-Kampagnen-Bestimmungen, Verletzung geistigen Eigentums Dritter durch das Werbe-Posting) können beide Parteien den Vertrag entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen außerordentlich kündigen.

Was schuldet ein Influencer im Rahmen des Werbe-Vertrages?

Mit der Teilnahme an einer Kampagne verpflichtet sich der Influencer gegenüber dem Shop, das Werbe-Posting entsprechend der jeweils gültigen Kampagnenanforderungen, abrufbar unter #Kampagnenanforderungen, auf Instagram zum Abruf durch Dritte für die in den jeweils gültigen Kampagnenanforderungen vorgegebene Dauer bereitzustellen.

Nehmen Sie als Influencer an einer Kampagne teil, müssen Sie das vom Shop bereitgestellte Werbe-Posting bei Instagram so posten, wie es in den Kampagnenanforderungen von LBB vorgegeben ist. Dies gilt sowohl für den Ort des Posts (z.B. als „Story“) oder für die Dauer des Posts. Nur, wenn Sie die Kampagne entsprechend der Vorgaben durchführen, erhalten Sie auch die vereinbarte Vergütung.

Was schuldet ein Shop im Rahmen des Werbe-Vertrages?

Mit dem Initiieren einer Kampagne verpflichtet sich der Shop, den Werbe-Post in der in den Kampagnenanforderungen (abrufbar unter #Kampagnenanforderungen) vorgegebenen Form bereitzustellen. Weiter verpflichtet sich der Shop, die in den LBB-Kampagnenanforderungen für Teilnehmerzahl der Influencer vorgegebenen Mengen und Werte an Gutschein-Codes gegenüber LBB bereitzustellen, wobei die Gutschein-Codes mindestens für den in den Kampagnenanforderungen vorgegebenen Zeitraum gültig sein müssen.

Als Shop reichen Sie an LBB die vereinbarte Anzahl bzw. Werte an Gutschein-Codes weiter. LBB teilt dann nach Durchführung der Kampagne durch Sie als Influencer die von Ihnen verdienten Gutschein-Codes zu und Sie können diese sodann beim Webshop des Shops einlösen.

Wie erhalte ich als Influencer nach der Kampagne die Gutschein-Codes?

Nach Durchführung der Kampagne entsprechend der Kampagnenanforderungen (abrufbar unter #Kampagnenanforderungen) teilt LBB dem Influencer im Auftrag des Shops den mit dem Shop vereinbarten Wert bzw. die vereinbarte Menge an Gutschein-Codes zu. Für die Einlösung der Gutschein-Codes und die hiermit verbundenen Verträge gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen den Webshop betreibenden Shops. Der Shop ist nicht berechtigt, Gutschein-Codes eines Dritten bereitzustellen.

Haben Sie als Influencer eine Kampagne erfolgreich durchgeführt, teilen wir Ihnen im Auftrag des Shops die verdienten Gutscheine zu. Wenn Sie diese Gutscheine dann einlösen, gelten die AGB des Shops, bei dem die Einlösung erfolgt.

 

Wie wird die Durchführung der Kampagne geprüft?

LBB prüft im Auftrag des Shops (ggf. automatisiert), ob der Influencer die Kampagne entsprechend der jeweils gültigen Kampagnenanforderungen (abrufbar unter #Kampagnenanforderungen) durchgeführt hat. der Shop erklärt sich damit einverstanden, dass LBB dem Shop die Namen der teilnehmenden Influencer nur auf berechtigtes Anfordern mitteilt; ein Anfordern ist nur dann berechtigt, wenn der Shop gegenüber LBB glaubhaft macht, dass der Influencer gegen die Bestimmungen des Werbe-Vertrags verstoßen hat.

LBB ist der Vermittler zwischen den Parteien des Werbevertrages, also dem Influencer und dem Shop. Daher prüft LBB für den Shop, ob die Kampagne wie vereinbart umgesetzt wurde. LBB gibt die Daten des Influencers nur an den Shop heraus, wenn der Shop LBB glaubhaft macht, dass ein Verstoß gegen den Werbe-Vertrag gegeben ist. Dies erfolgt, damit die Parteien des Werbe-Vertrages ggf. ihre Rechte gegeneinander durchsetzen können. Der Influencer kennt aufgrund der Werbekampagne ohnehin den betreffenden Shop.

Wer hat das geistige Eigentum an den Werbe-Postings und darf der Influencer das Werbe-Posting verändern?

Der Shop behält das Eigentum und alle sonstigen Rechte an den auf der LBB-Plattform hochgeladenen Werbe-Postings, unabhängig davon, ob diese schutzfähig sind oder nicht. Mit Teilnahme an einer Kampagne überträgt der Shop dem Influencer das einfache, nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare, weltweite, zeitlich auf die Dauer des Werbe-Vertrages beschränkte Recht, das Werbe-Posting entsprechend der LBB-Kampagnen-Bestimmungen zu veröffentlichen. Der Influencer ist über den in den Kampagnenanforderungen ( #Kampagnenanforderungen) festgelegten Umfang hinaus nicht berechtigt, das Werbe-Posting zu ändern oder umzugestalten, insbesondere nicht das Werbe-Posting in seiner Aussage zu ändern, in einen anderen, als den in den Kampagnenanforderungen vorgegebenen Kontext zu rücken oder auf sonstige Weise (z.B. durch öffentliche Wiedergabe des Werbe-Postings mit Musik) auf das Werbe-Posting einzuwirken.

Als Shop behalten Sie Ihr geistiges Eigentum und geben für die Werbe-Postings klare Vorgaben. Als Influencer haben Sie diese, nehmen Sie an einer Kampagne teil, umzusetzen. Dies ist ein entscheidender Punkt, denn der Shop möchte eine bestimmte Werbeaussage treffen, welche der Influencer so auch zu transportieren hat.  

Muss der Shop zur Verbreitung der Werbe-Postings berechtigt sein?

Der Shop ist allein und ausschließlich für die Inhalte der auf der LBB-Plattform bereitgestellten Werbe-Postings verantwortlich. Vor Angebot des Werbe-Postings auf der LBB-Plattform hat der Shop sicherzustellen, dass es für alle Werbe-Postings die erforderlichen Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte innehat. Alle aus einer etwaigen Verletzung dieser Rechte entstehenden Folgen trägt allein der Shop. Der Shop ist verpflichtet, den Influencer gegenüber Dritten von sämtlichen berechtigten Ansprüchen freizustellen, die wegen der Verletzung von Rechten aufgrund der dem Werbe-Vertrag entsprechenden Veröffentlichung gegen den Influencer geltend gemacht werden; Gleiches gilt auch für die mit der Verteidigung gegen solche Ansprüche verbundenen Kosten. Werden derartige Rechte von Dritten gegenüber dem Influencer geltend gemacht, hat er LBB hierüber unverzüglich in Textform durch E-Mail an kontakt@lets-be-brands.de zu unterrichten; LBB wird die Meldung an den Shop weiterleiten.

Es liegt an Ihnen als Shop zu prüfen, ob Sie berechtigt sind, eine Kampagne mit einem bestimmten Werbe-Posting durchzuführen. Hierauf müssen Sie, als Influencer, sich verlassen können. Daher gilt: Erheben Dritte berechtige Ansprüche gegen den Influencer, weil ein Werbe-Posting die Rechte Dritter verletzt (z.B. das Urheberrecht oder das Wettbewerbsrecht), muss der Shop dem Influencer die hieraus entstehenden Kosten ersetzen.

 

Wann und in welchem Umfang haften die Parteien des Werbe-Vertrages untereinander?

Die Parteien des Werbe-Vertrages haftet einander unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, im Umfang einer von einer Partei übernommenen Garantie sowie im Falle von Freistellungsansprüchen im Falle der Verletzung geistigen Eigentums einer Partei oder Dritter. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung der Parteien der Höhe nach auf den nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen einer Partei. Eine weitergehende Haftung der Parteien ist dem Grunde nach ausgeschlossen.

Ein Haftungsausschluss ist im Geschäftsverkehr üblich. Mit der vorliegenden – fairen und transparenten – Haftungsregelung können beide Parteien ihr sich aus einer Vertragsverletzung ergebendes Risiko bewerten.

Warum gelten ausschließlich die Werbe-AGB?

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Partei werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die andere Partei ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

LBB hat diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die LBB-Plattform und die hierüber vermittelten Werbe-Kampagnen zugeschnitten und eine für beide Seiten faire Lösung gefunden. Da andere AGB die besonderen Umstände der LBB-Plattform und Kampagnen nicht abdecken, gelten ausschließlich die vorliegenden AGB für den Werbe-Vertrag.

Welche sonstigen allgemeinen Bestimmungen gibt es?

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem einer Partei nur zu, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der anderen Partei unbestritten sind. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit der LBB-Plattform und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Sitz des Shops, wobei der Shop auch berechtigt ist, am allgemeinen Gerichtsstand des Influencers zu klagen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Vertragslücke. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

Wir von LBB wünschen Ihnen als Influencer und Shop eine erfolgreiche Zusammenarbeit und großartige Kampagnen. Sollte es einmal zu Unstimmigkeiten kommen, können Sie sich gerne auch an uns wenden unter kontakt@lets-be-brands.de.

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Werbung unter Nutzung der let’s be brands Plattform
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Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Werbe-Vertrag zwischen dem Nutzer eines Shop-Accounts („Shop“) und dem Nutzer eines Influencer-Accounts („Influencer“). Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begrifflichkeiten entsprechen denen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der let’s be brands GmbH („LBB AGB“), abrufbar unter #lets-be-brands-AGB; die LBB AGB gelten – soweit relevant – auch für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich die normal gedruckten Abschnitte; kursiv gedruckte Abschnitte sowie die fett gedruckten Überschriften dienen lediglich der Erläuterung und Veranschaulichung und haben keinen eigenen Regelungsgehalt.

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für jeden über die LBB-Plattform geschlossenen Werbe-Vertrag. Damit hat jeder Werbe-Vertrag klare und transparente Regeln und beide Parteien die notwendige Rechtssicherheit. Die hierin verwendeten Begriffe sind in den AGB der LBB definiert. Die Erläuterungen und Überschriften dienen dem besseren Verständnis.

 

Wie kommt ein Werbe-Vertrag zustande?

Ein Vertrag zur Teilnahme an einer Kampagne durch den Influencer kommt durch das Anbieten der Kampagne auf der LBB-Plattform durch den Shop und der entsprechenden Teilnahmeerklärung des Influencers entsprechend der Bestimmungen der LBB AGB zu Stande. Der Vertrag zur Teilnahme an einer Kampagne steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Influencer binnen 60 Minuten nach entsprechender Teilnahmeerklärung das Werbe-Posting entsprechend der Nutzeranforderungen auf Instagram zum Abruf durch Dritte veröffentlicht.

Mit dem Initiieren einer Kampagne verzichtet der Shop ausdrücklich auf den Zugang einer Annahmeerklärung durch den Influencer; dieser erklärt die Teilnahme an der Kampagne ausschließlich gegenüber LBB.

Als Shop können Sie Ihre Kampagne auf der LBB-Plattform anbieten und Influencer können dieses Angebot annehmen und an der Kampagne teilnehmen. LBB übernimmt dabei die Abwicklung des Vertrages. Ist z.B. die Zahl der Influencer, die nach den Vorgaben eines Shops an der Kampagne teilnehmen können, erreicht, wird LBB keine weitere Annahme des Angebots des Shops ermöglichen.

Als Influencer können Sie auf der LBB-Plattform wählen, welche der angebotenen Kampagnen am besten zu Ihnen passt und an dieser teilnehmen.

Wie lange dauert ein Werbe-Vertrag?

Der Werbe-Vertrag für die Teilnahme an einer Kampagne wird für die in den jeweils gültigen “Kampagnenanforderungen“, abrufbar unter #Kampagnenanforderungen, angegebene Dauer geschlossen und ist während dieser Zeit nicht ordentlich kündbar. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Werbe-Vertrages bleibt hiervon unberührt. Eine Kündigung ist in Textform an kontakt@lets-be-brands.de zu richten; LBB wird die Parteien unverzüglich von einer entsprechenden Kündigung unterrichten.

Der Werbe-Vertrag zwischen Influencer und Shop läuft für die Dauer der Teilnahme an der Kampagne. Bei Vorliegen entsprechender Gründe (z.B. schwerer Verstoß des Influencers gegen die LBB-Kampagnen-Bestimmungen, Verletzung geistigen Eigentums Dritter durch das Werbe-Posting) können beide Parteien den Vertrag entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen außerordentlich kündigen.

Was schuldet ein Influencer im Rahmen des Werbe-Vertrages?

Mit der Teilnahme an einer Kampagne verpflichtet sich der Influencer gegenüber dem Shop, das Werbe-Posting entsprechend der jeweils gültigen Kampagnenanforderungen, abrufbar unter #Kampagnenanforderungen, auf Instagram zum Abruf durch Dritte für die in den jeweils gültigen Kampagnenanforderungen vorgegebene Dauer bereitzustellen.

Nehmen Sie als Influencer an einer Kampagne teil, müssen Sie das vom Shop bereitgestellte Werbe-Posting bei Instagram so posten, wie es in den Kampagnenanforderungen von LBB vorgegeben ist. Dies gilt sowohl für den Ort des Posts (z.B. als „Story“) oder für die Dauer des Posts. Nur, wenn Sie die Kampagne entsprechend der Vorgaben durchführen, erhalten Sie auch die vereinbarte Vergütung.

Was schuldet ein Shop im Rahmen des Werbe-Vertrages?

Mit dem Initiieren einer Kampagne verpflichtet sich der Shop, den Werbe-Post in der in den Kampagnenanforderungen (abrufbar unter #Kampagnenanforderungen) vorgegebenen Form bereitzustellen. Weiter verpflichtet sich der Shop, die in den LBB-Kampagnenanforderungen für Teilnehmerzahl der Influencer vorgegebenen Mengen und Werte an Gutschein-Codes gegenüber LBB bereitzustellen, wobei die Gutschein-Codes mindestens für den in den Kampagnenanforderungen vorgegebenen Zeitraum gültig sein müssen.

Als Shop reichen Sie an LBB die vereinbarte Anzahl bzw. Werte an Gutschein-Codes weiter. LBB teilt dann nach Durchführung der Kampagne durch Sie als Influencer die von Ihnen verdienten Gutschein-Codes zu und Sie können diese sodann beim Webshop des Shops einlösen.

Wie erhalte ich als Influencer nach der Kampagne die Gutschein-Codes?

Nach Durchführung der Kampagne entsprechend der Kampagnenanforderungen (abrufbar unter #Kampagnenanforderungen) teilt LBB dem Influencer im Auftrag des Shops den mit dem Shop vereinbarten Wert bzw. die vereinbarte Menge an Gutschein-Codes zu. Für die Einlösung der Gutschein-Codes und die hiermit verbundenen Verträge gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen den Webshop betreibenden Shops. Der Shop ist nicht berechtigt, Gutschein-Codes eines Dritten bereitzustellen.

Haben Sie als Influencer eine Kampagne erfolgreich durchgeführt, teilen wir Ihnen im Auftrag des Shops die verdienten Gutscheine zu. Wenn Sie diese Gutscheine dann einlösen, gelten die AGB des Shops, bei dem die Einlösung erfolgt.

 

Wie wird die Durchführung der Kampagne geprüft?

LBB prüft im Auftrag des Shops (ggf. automatisiert), ob der Influencer die Kampagne entsprechend der jeweils gültigen Kampagnenanforderungen (abrufbar unter #Kampagnenanforderungen) durchgeführt hat. der Shop erklärt sich damit einverstanden, dass LBB dem Shop die Namen der teilnehmenden Influencer nur auf berechtigtes Anfordern mitteilt; ein Anfordern ist nur dann berechtigt, wenn der Shop gegenüber LBB glaubhaft macht, dass der Influencer gegen die Bestimmungen des Werbe-Vertrags verstoßen hat.

LBB ist der Vermittler zwischen den Parteien des Werbevertrages, also dem Influencer und dem Shop. Daher prüft LBB für den Shop, ob die Kampagne wie vereinbart umgesetzt wurde. LBB gibt die Daten des Influencers nur an den Shop heraus, wenn der Shop LBB glaubhaft macht, dass ein Verstoß gegen den Werbe-Vertrag gegeben ist. Dies erfolgt, damit die Parteien des Werbe-Vertrages ggf. ihre Rechte gegeneinander durchsetzen können. Der Influencer kennt aufgrund der Werbekampagne ohnehin den betreffenden Shop.

Wer hat das geistige Eigentum an den Werbe-Postings und darf der Influencer das Werbe-Posting verändern?

Der Shop behält das Eigentum und alle sonstigen Rechte an den auf der LBB-Plattform hochgeladenen Werbe-Postings, unabhängig davon, ob diese schutzfähig sind oder nicht. Mit Teilnahme an einer Kampagne überträgt der Shop dem Influencer das einfache, nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare, weltweite, zeitlich auf die Dauer des Werbe-Vertrages beschränkte Recht, das Werbe-Posting entsprechend der LBB-Kampagnen-Bestimmungen zu veröffentlichen. Der Influencer ist über den in den Kampagnenanforderungen ( #Kampagnenanforderungen) festgelegten Umfang hinaus nicht berechtigt, das Werbe-Posting zu ändern oder umzugestalten, insbesondere nicht das Werbe-Posting in seiner Aussage zu ändern, in einen anderen, als den in den Kampagnenanforderungen vorgegebenen Kontext zu rücken oder auf sonstige Weise (z.B. durch öffentliche Wiedergabe des Werbe-Postings mit Musik) auf das Werbe-Posting einzuwirken.

Als Shop behalten Sie Ihr geistiges Eigentum und geben für die Werbe-Postings klare Vorgaben. Als Influencer haben Sie diese, nehmen Sie an einer Kampagne teil, umzusetzen. Dies ist ein entscheidender Punkt, denn der Shop möchte eine bestimmte Werbeaussage treffen, welche der Influencer so auch zu transportieren hat.  

Muss der Shop zur Verbreitung der Werbe-Postings berechtigt sein?

Der Shop ist allein und ausschließlich für die Inhalte der auf der LBB-Plattform bereitgestellten Werbe-Postings verantwortlich. Vor Angebot des Werbe-Postings auf der LBB-Plattform hat der Shop sicherzustellen, dass es für alle Werbe-Postings die erforderlichen Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte innehat. Alle aus einer etwaigen Verletzung dieser Rechte entstehenden Folgen trägt allein der Shop. Der Shop ist verpflichtet, den Influencer gegenüber Dritten von sämtlichen berechtigten Ansprüchen freizustellen, die wegen der Verletzung von Rechten aufgrund der dem Werbe-Vertrag entsprechenden Veröffentlichung gegen den Influencer geltend gemacht werden; Gleiches gilt auch für die mit der Verteidigung gegen solche Ansprüche verbundenen Kosten. Werden derartige Rechte von Dritten gegenüber dem Influencer geltend gemacht, hat er LBB hierüber unverzüglich in Textform durch E-Mail an kontakt@lets-be-brands.de zu unterrichten; LBB wird die Meldung an den Shop weiterleiten.

Es liegt an Ihnen als Shop zu prüfen, ob Sie berechtigt sind, eine Kampagne mit einem bestimmten Werbe-Posting durchzuführen. Hierauf müssen Sie, als Influencer, sich verlassen können. Daher gilt: Erheben Dritte berechtige Ansprüche gegen den Influencer, weil ein Werbe-Posting die Rechte Dritter verletzt (z.B. das Urheberrecht oder das Wettbewerbsrecht), muss der Shop dem Influencer die hieraus entstehenden Kosten ersetzen.

 

Wann und in welchem Umfang haften die Parteien des Werbe-Vertrages untereinander?

Die Parteien des Werbe-Vertrages haftet einander unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, im Umfang einer von einer Partei übernommenen Garantie sowie im Falle von Freistellungsansprüchen im Falle der Verletzung geistigen Eigentums einer Partei oder Dritter. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung der Parteien der Höhe nach auf den nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen einer Partei. Eine weitergehende Haftung der Parteien ist dem Grunde nach ausgeschlossen.

Ein Haftungsausschluss ist im Geschäftsverkehr üblich. Mit der vorliegenden – fairen und transparenten – Haftungsregelung können beide Parteien ihr sich aus einer Vertragsverletzung ergebendes Risiko bewerten.

Warum gelten ausschließlich die Werbe-AGB?

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Partei werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die andere Partei ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

LBB hat diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die LBB-Plattform und die hierüber vermittelten Werbe-Kampagnen zugeschnitten und eine für beide Seiten faire Lösung gefunden. Da andere AGB die besonderen Umstände der LBB-Plattform und Kampagnen nicht abdecken, gelten ausschließlich die vorliegenden AGB für den Werbe-Vertrag.

Welche sonstigen allgemeinen Bestimmungen gibt es?

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem einer Partei nur zu, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der anderen Partei unbestritten sind. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit der LBB-Plattform und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Sitz des Shops, wobei der Shop auch berechtigt ist, am allgemeinen Gerichtsstand des Influencers zu klagen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Vertragslücke. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

Wir von LBB wünschen Ihnen als Influencer und Shop eine erfolgreiche Zusammenarbeit und großartige Kampagnen. Sollte es einmal zu Unstimmigkeiten kommen, können Sie sich gerne auch an uns wenden unter kontakt@lets-be-brands.de.

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